Betrugswarnung: Falsche Mail mit Steuererstattung

Die Verbraucherzentrale warnt auf ihrem Phishing-Radar vor einer Betrugs-E-Mail, die angeblich eine Steuererstattung des Finanzamts ankündigt. Ziel ist es, persönliche Informationen und Zugangsdaten des Opfers zu erlangen.

Die Warnung wurde im August 2026 auf dem Phishing-Radar der Verbraucherzentrale  veröffentlicht und hat den in nachfolgendem Bild gezeigten Inhalt. Die Phishing-Mail hat den Betreff: "Ihr Steuerbescheid 2025 – Erstattung bestätigt". Im Namen des Finanzamts wird über eine vermeintlich bestätigte Steuererstattung informiert.

Für die Auszahlung der Erstattung müsse zunächst eine angebliche Freigabe über eine Identitätsprüfung erfolgen, bei der die Kartendaten des hinterlegten Bankkontos bestätigt werden sollen.

Phishing-Warnung

Dabei läuft die Frist zur Reaktion aber Ende August 2026 ab (die Mail könnte auch mit anderen Ablaufdaten verschickt werden). So soll zeitlicher Druck aufgebaut werden, da es heißt, dass sich der Empfänger bis zum Stichtag am Elster-Portal anmelden müsse, um seine Identität zu prüfen.

Zur Durchführung der Identitätsprüfung wird auf einen in der E-Mail enthaltenen Link verwiesen. Über das angeblich geschützte ELSTER-Portal soll die Bestätigung der Kartendaten vorgenommen werden. Nach erfolgreicher Prüfung werde der Betrag auf die bei ELSTER hinterlegte IBAN überwiesen.

Das ist natürlich Schall und Rauch, eine Erstattung würde vom Finanzamt immer auf das  bei der Einkommensteuererklärung angegebene Bankkonto des Steuerpflichtigen überwiesen. Ziel der Phishing-Mail ist es, die persönlichen Daten des Opfers zu ergattern, um damit Missbrauch zu treiben.

Die Verbraucherzentrale rät, solche Aufforderungen zu ignorieren und Phishing-Mails unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben, um Ihre sensiblen Daten zu schützen. Als Anzeichen für eine Phishing-Mail gelten die unpersönliche Anrede, unseriöse Absenderadresse, Aufforderung zur Übermittlung von Kartendaten, Verweis auf eine angebliche ELSTER-Identitätsprüfung sowie eine Frist zur Erzeugung von Handlungsdruck.

Sofern Steuerpflichtige ein ELSTER-Konto nutzen, raten die Verbraucherschützer, die URL des ELSTER-Portals selbst im Browser anzugeben und sich dort anzumelden. Dort würden neue Mitteilungen der Finanzverwaltung angezeigt werden. Also Obacht bei solchen Phishing-Mails.

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