Widerspruchsgenerator für die Pflegeinstufung

Gesundheit (Pexels, frei verwendbar)Pflegebedürftige Menschen werden in Deutschland durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen begutachtet und in Pflegegrade eingestuft. Diese Pflegrade bestimmen die Zahlungen durch die Pflegekasse. Nicht alle diese Einstufungen in Pflegegrade sind aber korrekt. Wer sich falsch eingestuft fühlt, kann gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Ein Online-Widerspruchsgenerator kann dabei Hilfestellung geben.

Die Einstufung in einen Pflegegrad muss bei der zuständigen Krankenkasse durch den Versicherten (oder Angehörigen) beantragt werden. Dann kommt in der Regel ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des medizinischen Diensts vorbei, um die Einstufung anhand eines Kriterienkatalogs vorzunehmen.

Derzeit gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade und die Einstufung durch den Kriterienkatalog ist auch kein Hexenwerk. Die AOK hält beispielsweise auf dieser Seite Informationen über Pflegegrade, Einstufungen und Widerspruchsmöglichkeiten bereit. Die Gewichtung der einzelnen Module ist auf dieser AOK-Seite beschrieben. Vom Malteser gibt es einen Online-Rechner, mit dem man selbst die Einstufung grob berechnen kann.

Was aber tun, wenn der Bescheid der Pflegeversicherung der Krankenkasse einen Pflegegrad ausweist, der unzutreffend ist? In diesem Fall kann die Person (oder ein Angehöriger im Auftrag) Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Viele Menschen wissen aber eventuell nicht, wie das funktioniert.

Vor einiger Zeit bin im beim Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) auf den Artikel Widerspruchsgenerator: Neues Online-Tool hilft bei Ärger mit der Pflegeeinstufung gestoßen. Dort wird über den Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen informiert. Auf der betreffenden Seite gibt es viele Hinweise zum Thema Pflegegrad sowie einen Online Pflegegradrechner. Dort lässt sich in einfachen Schritten prüfen, ob eine Einstufung korrekt erfolgt ist und ob ein Widerspruch überhaupt lohnt. Erscheint ein Widerspruch sinnvoll, kann man das betreffende Widerspruchsschreiben erstellen lassen, ausdrucken und dann an die Krankenkasse, die den Bescheid über den Pflegegrad ausgestellt hat, schicken.

Vielleicht hilft es dem einen oder anderen Betroffenen. Persönlich haben wir in der Familie mehrere Einstufungen von Pflegegraden vornehmen lassen müssen. In keinem Fall war aber ein Widerspruch erforderlich, da die Beurteilungskriterien, die die Mitarbeiter des medizinischen Diensts bei der Begutachtung abarbeiten, sehr kleinteilig sind und eine gute Beurteilung ermöglichen.

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