Die EU-Kommission will die (betriebliche) Altersvorsorge reformieren und hat bereits Ende 2025 einige Vorschläge in Form eines "Supplementary Pension Package" vorgeschlagen. Das soll die Absicherung durch Zusatzrenten in den Mitgliedstaaten verbessern.
Die Diskussion über die Zukunftsfähigkeit des Rentensystems in Deutschland und in anderen EU-Ländern ist ja in vollem Gange. Die Lebensarbeitszeit hoch, und das Rentenniveau herunter setzen, sind die Vorschläge, um die demographischen Herausforderungen zu meistern.
EU-Paket für Zusatzrenten vorgeschlagen
Von der EU wurde im November 2025 ein sogenanntes "Supplementary Pension Package" (deutsch "Paket für Zusatzrenten") vorgeschlagen, welches die Rentenversicherung in den EU-Mitgliedstaaten verbessern soll. Im Dokument Fragen und Antworten zum Paket für Zusatzrenten begründet die EU-Kommission ihren Vorschlag und schreibt:
Die dramatischen Verschiebungen in der demografischen Landschaft haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Rentensysteme und die Altersvorsorge der Europäerinnen und Europäer.
Da die Bevölkerung altert und die Erwerbsbevölkerung schrumpft, muss unbedingt dafür gesorgt werden, dass die Menschen im Ruhestand einen angemessenen Lebensstandard aufrechterhalten können.
Die staatlichen Rentensysteme bilden das Rückgrat der Altersversorgungssysteme in allen Mitgliedstaaten. Da die Bevölkerung rasch altert, die Erwerbsbevölkerung schrumpft und atypische Beschäftigungsverhältnisse zunehmen, wird es jedoch immer wichtiger, dafür Sorge zu tragen, dass die Bürgerinnen und Bürger ein auskömmliches und stärker diversifiziertes Ruhestandseinkommen erzielen können.
Die Lösung sollen Zusatzrenten – betriebliche und private Altersversorgungssysteme -darstellen, die die staatlichen Renten aufstocken. Dieser Sektor ist in vielen Mitgliedstaaten kaum entwickelt.
Nach Angaben der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sind nur 20 % der Europäerinnen und Europäer an ein betriebliches Altersversorgungssystem angeschlossen, und lediglich 18 % verfügen über ein privates Altersvorsorgeprodukt.
Vorschläge der EU-Kommission
Die EU-Kommission hat daher verschiedene Vorschläge vorgelegt, denen die Ländern natürlich zustimmen müssen. Das Paket umfasst eine Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten zu folgenden Themen:
- Renten-Tracking-Systeme, mit deren Hilfe die Menschen einen besseren Überblick über ihre Rentenansprüche und die voraussichtlichen Leistungen erhalten und ihren Ruhestand planen können
- Übersichten über die Altersversorgung, die sowohl die staatlichen als auch die Zusatzrenten umfassen und den politischen Entscheidungsträgern einen umfassenden und detaillierteren Überblick über die Tragfähigkeit und Angemessenheit der Rentensysteme geben
- Automatische Mitgliedschaft im Zusatzrentensystem, in deren Rahmen Erwerbstätige in Zusatzrentenpläne aufgenommen werden, sofern sie sich nicht dagegen entscheiden – sie können also frei wählen
Der letztgenannte Punkt wird in diesem FR-Aktuell-Beitrag und in diesem Artikel von Anfang Januar 2026 aufgegriffen. Die Berliner Morgenpost berichtete bereits im November 2025 über die EU-Pläne. Der Verband der Versicherer hat im November 2025 ebenfalls eine Meldung dazu veröffentlicht.
Weitere Vorschläge zur EU-Finanzmarktregulierung
Das Paket der EU umfasst auch zwei Legislativvorschläge zu Bereichen, die bereits der EU-Finanzmarktregulierung unterliegen:
- eine Änderungsrichtlinie über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV II), die es diesen Einrichtungen ermöglicht, effizienter und in größerem Maßstab zu wirtschaften, und – bei verschärfter Aufsicht – übermäßige Anlagebeschränkungen aufhebt. Mit diesen Maßnahmen werden die Systeme ihre Kosten senken können, während der Nutzen der Bürgerinnen und Bürger maximiert wird.
- eine Änderung der Verordnung über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP), mit der dieses private Altersvorsorgeprodukt für Sparende und Finanzmarktteilnehmer attraktiver wird.
Mit dem Paket wird auch eine Mitteilung der Kommission veröffentlicht, in der der Standard, der für die Vermögensverwaltung der Altersversorgungssysteme gilt (Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht), erläutert wird, damit die Zusatzrentensysteme nicht vor Kapitalbeteiligungen zurückschrecken.
So würden die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem angesparten Vermögen langfristig höhere Renditen erzielen können, und der Wirtschaft der EU sollen neue Finanzierungsquellen erschlossen werden, schreibt die EU-Kommission. Und hier liegt der Hase teilweise im Pfeffer – es sollen Finanzierungsquellen für die Wirtschaft erschlossen werden – die Versicherten interessieren nicht.
Der FR-Aktuell-Beitrag erinnert an das Risiko von Rentenfonds, die die EU den Mitgliedstaaten vorschlägt. Ein Versorgungswerk der Zahnärzte in Deutschland durch Fehlinvestitionen in Schieflage geraten. Man ist z.B. über eine Versicherung, die die Gelder verwaltete und pleite ging, nicht in der Lage, die Zusatzrenten wie geplant zu bedienen. Das Versorgungswerk hat bis zu einer Milliarde an Einlagen verloren. Ich erinnere mich auch an eine private Lebensversicherung, deren Kapitaleinlagen durch wilde Finanzspekulationen eines Vorstands arge Verluste erlitt. Da die Gesellschaft noch viele Jahre bis zur Auszahlung meiner Verträge hatte, konnten die Verluste weitgehend ausgeglichen werden.
Der obige EU-Vorschlag sieht glücklicherweise eine Opt-out-Regelung vor, d.h. wer nicht teilnehmen möchte, kann sich aktiv abmelden. Ob, wie und wann die Vorschläge Realität und von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, steht derzeit in den Sternen. Denn für die Altersversorgung und die Struktur der Rentensysteme sind in erster Linie die EU- Mitgliedstaaten zuständig. Daran ändert auch dieses Paket nichts. Es ist an den Mitgliedstaaten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich ihre eigenen Zusatzrentensektoren entfalten können und Bürgerinnen und Bürger diese Angebote leichter in Anspruch nehmen können.



