Es ist das altbekannte Szenario: Wer einen Elektrotretroller fährt, sollte keinen Alkohol trinken. Denn auf dem eScooter gelten die gleichen Alkohol-Grenzwerte wie für PKWs. Verstößt jemand gegen dieses Verbot und wird erwischt, droht der Verlust des Führerscheins. Das musste jetzt ein 31 Jähriger erfahren, der wegen des Führerscheinentzugs vor Gericht zog.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet hier über diesen Fall. Es drehte sich um einen 31 Jahre alten Besucher des Oktoberfests, der auf die blöde Idee kam, die kurze Strecke von 300 Metern von der S-Bahnstation zu seinem Hotel nicht zu Fuß zu laufen, sondern auf einen Leih-E-Scooter zu steigen. Der Mann geriet in eine Polizeikontrolle, wurde auf Atemalkohol kontrolliert und musste eine Blutprobe abgeben. Auf 1,35 Promille Alkohol wurde die Blutprobe taxiert, was automatisch den Führerscheinentzug und ein Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer nach sich zog.
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)
Der Fahrer wollte sich vor Gericht mit dem Argument "der Roller ist ja wie ein Fahrrad, und für das gilt eine Obergrenze von 1,6 Promille" verteidigen, was natürlich juristisch unhaltbar ist. Denn Elektrokleinstfahrzeuge werden wie PKWs behandelt und für Elektrokleinstfahrzeuge gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Für unter 21-jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze!
Das Urteil des Amtsgerichts München lautete: 2200 Euro Geldstrafe, drei Monate Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (also auch E-Scooter) und Einziehung seines Führerscheins für sieben Monate. Der Verurteilte sah den Spruch des Amtsgerichts nicht wirklich ein und zog vor das Oberlandesgericht – das dann aber das vorinstanzliche Urteil bestätigte. Passt schon, würde der Bayer sagen, denn auf eScootern gilt: Don't drink and drive.
Ähnliche Artikel
E-Roller, was man über eScooter wissen muss
E-Roller: Die wichtigsten eScooter-Regeln im Überblick
Betrunken eScooter fahren: Führerschein weg!
Jung und verliebt: E-Roller zu zweit fahren
eScooter: Diese Verstöße sind der Polizei aufgefallen
Köln: eScooter-Unfall endete mit offenem Nasenbruch
Berlin: Rote Ampel überfahren, schwerer eScooter-Unfall
Wiesbaden: eScooter-Fahrer bei Unfall schwer verletzt
eScooter: Unfallfolgen – Erfahrungen einer Betroffenen
Hannover: Betrunken per eScooter auf Jeep aufgefahren
Frankfurt: eScooter-Unfall mit Schwerverletzten (Sept. 2019)
Betrunkener eScooter-Fahrer kollidiert mit Polizeiauto
eScooter-Unfälle: Bei 25% sind Alkohol und Drogen im Spiel
Bekiffter Hamburger auf eScooter gestoppt
Jever: Unter Drogen auf eScooter unterwegs
Wittlich: eScooter unter Drogen gefahren
Polizeikontrollen beim eScooter: Alkohol, Drogen und mehr
Drogen-Kurier auf eScooter, ab hinter schwedische Gardinen
Doof: Mit Bierflasche in der Hand auf eScooter unterwegs
Immer wieder: eScooter ohne Versicherung
eScooter: Kein Führerschein, keine Versicherung und Alkohol
Was übrigens viele, vor allem junge E-Roller-Fahrer unterschätzen: In vielen Fällen führt eine "lustige" Fahrt auf dem EScooter von der Party nach hause nicht nur zum Entzug des FÜhrerscheins, sondern auch zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dann stehtin nicht wenigen Fällen eine medizinisch-psychologische Untersuchung an. Oftmals für Partygänger ein richitiger Schock. Vorallem, weil so gut wie niemand davon ausgeht, das ein kurzes Fahren auf dem EScooter solch gravierende Kosequenzen haben kann. Fehlt es an Aufklärung oder sind die Leute einfach zu unbedacht? Bei uns häufen sich jedenfalls die Fälle, bei denen die MPU Kandidaten absolut glaubhaftberichten, dass sie absolut nichts von solchen schweren Konsequenzen ahnten als sie sich af den Roller gestellt haben – Unwissenheit schütz vor Schaden nicht trifft es hier wohl ziemlich genau!
Den SEO-Link habe ich raus genommen – bei weiteren Posts setze ich einen SPAM-Filter. Danke für das Verständnis.