Das wird teuer – in Wismar wurde jetzt der Fahrer eines E-Rollers (eScooter) mit seinem unversicherten Gefährt von einer Polizeistreife gestoppt. Der 30 jährige Fahrer gab sich ahnungslos, er habe von der Versicherungspflicht nichts gewusst.
Über den Fall aus Wismar berichtet die Ostsee-Zeitung in diesem Artikel – die Polizei hat dazu auch diese Meldung freigegeben. Ein 30-jährige Fahrer war in der Hansestadt Wismar in der Rostocker Straße auf dem Rad- und Fußweg unterwegs. Da die Gefährte, die bis zu 20 km/h schnell sein dürfen, eine deutlich sichtbare Plakette an der Rückseite tragen müssen, fiel der eScooter-Fahrer natürlich einer Polizeistreife sofort auf.
(Webseite 'Die Versicherer' mit Infos zu eScootern)
Die Streife stoppte den Mann und kontrollierte dessen Papiere. Der Fahrer konnte keinen Versicherungsschutz vorweisen, so dass die Weiterfahrt untersagt wurde. Im Sinne von 'Herr, wirf Hirn vom Himmel' gab sich der 30 jährige unwissend, dass die Fahrzeuge einen Versicherungsschutz benötigen. Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt – leiteten die Beamten daher ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Plichtversicherungsgesetz ein.
Ohne Versicherungsschutz, das wird teuer
Die Regeln, was man bei Verwendung eines eScooters wissen muss – sind ja eigentlich breit in Funk und Presse verbreitet worden. Hier im Blog findet sich alles Wissenswerte in den beiden Beiträgen E-Scooter ab 15. Juni 2019 in Deutschland legal und Was kostet eine E-Roller- (eScooter) Versicherung? beschrieben.
Der 30 jährige Mann handelte eigentlich grob fahrlässig. Bei einem Unfall hätte er für Schäden gegenüber Dritten haften müssen. Zudem: Wer ein versicherungspflichtiges Fahrzeug ohne gültigen Versicherungsschutz in Betrieb nimmt, macht sich strafbar. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz).
Es gelten Vorschriften und Regeln
Die Polizei weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass zwar seit dem 15. Juni diesen Jahres der Betrieb von sogenannten E-Scooter/Elektrorollern im Straßenverkehr erlaubt sei. Allerdings gelten für die neuen Fortbewegungsmittel Vorschriften und Regeln, die es zu beachten gilt. Sie müssen z. B. eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis besitzen und bestimmte technische Erfordernisse erfüllen. Darüber hinaus besteht die Versicherungspflicht. Die entsprechenden Kennzeichen sind an der Rückseite der Roller anzubringen.
Da wird wohl verstärkt kontrolliert werden
Die Polizeiinspektion Wismar rät Verkehrsteilnehmern sich vor Fahrtantritt mit den Fahrzeugen selbst und mit den gesetzlichen Erfordernissen vertraut zu machen. Generell muss davon ausgegangen werden, dass die Ordnungshüter verstärkt auf die Versicherung von eScootern haben. Denn im Moment herrscht Wildwuchs in diesem Bereich – die Fahrzeuge sind unversichert und manche haben auch keine Zulassung des Kraftfahrtbundesamts – und damit keine allgemeine Betriebserlaubnis zur Benutzung im öffentlichen Verkehrsbereich. Und wo gefahren werden darf, ist offenbar einigen Leuten auch nicht klar. Ich hatte gerade von dem Fall eines E-Roller-Fahrers berichtet (Geht gar nicht: eScooter-Fahrer auf Autobahn gestoppt), der auf der Autobahn gestoppt wurde. Natürlich war der eScooter auch nicht versichert.
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