Inzwischen sind die Elektrotretroller fast zwei Jahre im öffentlichen Raum zulässig. Das Angebot an E-Scootern mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamts (KBA) ist auch recht groß. Aber die Dinger dürfen laut Gesetzgeber in Deutschland nicht schneller als 20 km/h sein. In diversen Facebook-Gruppen fallen mir die Nachfragen der Art "wie kann ich das Ding schneller machen" der jüngeren Besitzer auf. Zeit, einen kurzen Blick auf das Thema zu werfen – ich hab mal kurz was "aus der Lameng" zusammen geschrieben – und dann einen waschechten Rechtsanwalt zur Sache per Video sprechen lassen … in kurz: Kann echt teuer werden.
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Der Gesetzgeber legt in der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung 2019 fest, dass die Benutzung eines Elektrotretrollers auf öffentlichen Verkehrsflächen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung voraussetzt. Der Versicherungswechsel erfolgt dabei nicht zum Jahreswechsel, sondern findet immer am 1. März des jeweiligen Jahres statt.


