eScooter: Ab 1. März 2021 gelten neue Versicherungskennzeichnen

eScooterDer Gesetzgeber legt in der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung 2019 fest, dass die Benutzung eines Elektrotretrollers auf öffentlichen Verkehrsflächen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung voraussetzt. Der Versicherungswechsel erfolgt dabei nicht zum Jahreswechsel, sondern findet immer am 1. März des jeweiligen Jahres statt.

In zwei Wochen ist es wieder so weit – die Halter eines eScooters benötigen dann eine neue Versicherungsplakette. In nachfolgendem Tweet zeigt jemand seine neue Versicherungsplakette, die er sich von seiner Versicherungsgesellschaft geholt halt. Die Plakette wird auf den Roller am hinteren Schutzblech auf den vorgesehenen Bereich geklebt und hat jedes Jahr eine andere Farbe.

Die Tage habe ich auf Facebook noch eine Diskussion gesehen, wo jemand fragt, wie lange die Zusendung der Versicherungsplakette dauert. Einige Fahrer meinten "Bis zu 14 Tagen, nachdem die Versicherung bezahlt ist". Wer also eine Plakette bis März 2021 braucht, sollte sich diese direkt beim jeweiligen Versicherungsagenten abholen, sonst wird das nix mehr.

Ich erinnere auch an dieses Datum, weil im Jahr 2020 einige Fahrer von Elektrotretrollern in diese Falle gelaufen sind und kein neues Versicherungskennzeichen besorgt haben. Mitte März 2020 schrieb ich im Beitrag Polizei findet immer noch eScooter ohne Versicherung: Es ist kaum zu glauben, aber die Polizei greift immer noch Elektrotretrollerfahrer auf, die auf nicht versicherten eScootern im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind.

Polizei
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)

Das gibt dann jeweils ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Haftpflichtversicherung gilt für ein Jahr, kostet nur ein paar Euro (siehe Links am Artikelende) und beginnt immer am 1. März eines Jahres. Also: Ab dem 1. März 2020 beginnt ein neues Versicherungsjahr für Mofas, Mopeds und eScooter.

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