Parkraumbewirtschaftung: Parken für 15 Minuten, kostet 47 Euro

Kurz beim Supermarkt (Aldi, Rewe, Edeka etc.) eingekauft und die Tiefgarage oder den kostenfreien Parkplatz des Markts genutzt. Bei der Rückkehr prangt die 'Forderung einer Vertragsstrafe' einer Parkplatzmanagementfirma an der Windschutzscheibe, oder es gibt Post.

Supermarktketten 'leiden' unter dem Effekt, dass deren Parkplätze nicht von Kunden, sondern von Dauerparkern belegt werden, so die Argumentation. Deshalb verlangen die Parkplatzbesitzer, dass eine Parkscheibe im Wagen sichtbar angebracht wird. Ist nachvollziehbar.

Also beauftragen die Märkte Parkraumbewirtschafter, und von da an ist der Weg zur Abzocke nicht weit. Ich hatte über das Thema bereits mehrfach im Blog berichtet (siehe Links am Artikelende). Bitter wird es für PKW-Besitzer, wenn die Parkraumbewirtschafter mit schmutzigen Tricks arbeiten.

Wenn automatisiert Kennzeichen bei der Einfahrt per Kamera erfasst werden, die Ausfahrt vom Parkplatz aber bei der Aufzeichnung oder Auswertung "vergessen" wird.

Der Fokus hat dem Thema kürzlich den Artikel Wenn 15 Minuten 47 Euro kosten: Die Tricks der Parkraum-Überwacher gewidmet. Auch Spiegel Online hatte kürzlich den Beitrag Verbraucher fühlen sich von Parkplatzfirmen abgezockt veröffentlicht. Verbraucherschützer kritisieren die Methoden der Firmen und es steht Abzocke im Raum.

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5 Antworten zu Parkraumbewirtschaftung: Parken für 15 Minuten, kostet 47 Euro

  1. Alter Sack sagt:

    Ich hatte das Problem auf einem Netto-Parkplatz. 20€ Vertragsstrafe wegen vergessener Parkscheibe, nachdem ich für 15 Minuten eingekauft hatte. Ich habe den Eindruck, dass die Überwacher geradezu darauf warten, dass man das vergisst.
    Überraschung: Nachdem ich mich schriftlich, also nicht per Email (die erfahrungsgemäß oft weggeklickt wird) bei der Netto-Zentrale beschwert hatte und damit drohte, künftig woanders einzukaufen, erhielt ich einen 20€-Einkaufsgutschein!

  2. Erlenbein sagt:

    Sowas gibt es seit kurzem bei einem Ärztehaus in unserer Nähe, betrifft besonders die Augenarztpraxis. Als maximale Parkdauer sind hier 3 Stunden ausgewiesen, gerade bei den Augenärzten kann ich aus Erfahrung sagen, dass diese (Warte-)Zeit auch mitunter fast vollständig benötigt wird.

    Überall am Parkplatz befinden sich Hinweise, auch in dem Praxen selbst wird man darauf hingewiesen, am besten eine Parkscheibe zu verwenden (ist hier aber nicht grundsätzlich vorgeschrieben).

    Ein älterer Herr der auch beim Augenarzt war, wurde zu 30€ Vertragsstrafe wegen Überschreitung der Parkdauer "verdonnert" (stand in der regionalen Presse).

    Ist meines Erachtens jedoch gerechtfertigt, da häufig Leute, die in der Stadt arbeiten, von früh bis spät ihre Fahrzeuge hier abgestellt haben und somit Parkplätze für Patienten unnötig blockiert wurden.

  3. G sagt:

    Genau diesen Fall mit kein Scan bei Ausfahrt letztes Wochenende gehabt. Firma Avantpark. Das sind keine "Einzelfälle" sondern ist ganz eindeutig System zur Abzocke. Ohne Rechtsschutz hat man verloren…

  4. Anonym sagt:

    Rein rechtlich muss so eine Parkplatzfirma den Parkplatz entweder kaufen oder mieten. Erst dann kann diese dafür auch Geld verlangen. Das kommt anscheinend nie vor. Zumindest was ich erleben durfte.
    Ein Brief vom Anwalt an solche Firmen löst solche Forderungen in Luft auf.

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