Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Anfang August 2026 über ihre Erfolge gegen drei Versicherer informiert, die in ihren Verträgen unwirksame Rentenfaktorklauseln aufgenommen hatten. Drei Unternehmen haben Unterlassungserklärungen abgegeben, und es laufen Klagen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Dezember 2025, nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, eine Rentenfaktorklausel der Allianz Lebensversicherungs AG für unwirksam erklärt hatte (Az. IV ZR 34/25). Darauf hin ing die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen vergleichbare Klauseln anderer Versicherer vor. Zuletzt haben weitere Versicherer nach Abmahnungen die geforderten Unterlassungserklärungen abgegeben und die Verbraucherzentrale hat neue Klagen eingereicht, teilt die Organisation am 6. August 2026 mit.
BGH-Urteil wegen Rentenfaktorklausel
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Dezember 2025 eine Rentenfaktorklausel der Allianz Lebensversicherungs-AG für unwirksam erklärt. Ich hatte im Beitrag Mehr Allianz-Rente dank Klage der Verbraucherzentrale berichtet.
Im Nachgang hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter anderem die Allianz Pensionskasse AG, die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG sowie die SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG wegen vergleichbarer Klauseln in Versicherungsverträgen abgemahnt hatte.
Alle drei haben nun Unterlassungserklärungen abgegeben und sich verpflichtet, die beanstandeten Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden. Gegen die Pro bAV Pensionskasse AG und die Proxalto Lebensversicherung AG wurden nach erfolgloser Abmahnung Klagen eingereicht.
Einseitige Kürzungen benachteiligen Versicherte
Der Rentenfaktor legt fest, welche monatliche Rente Versicherte später für ihr angespartes Geld erhalten. Viele Versicherer hatten sich in ihren Versicherungsbedingungen vorbehalten, den Rentenfaktor etwa wegen gesunkener Zinsen oder einer gestiegenen Lebenserwartung anzupassen. Die Klauseln sahen aber lediglich ein Anpassungsrecht im Sinne einer Absenkung vor, während sie die Unternehmen aber nicht gleichzeitig dazu verpflichten, den Rentenfaktor bei verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzuheben. Genau diese einseitige Gestaltung des Vertrags hatte der Bundesgerichtshof beanstandet, da sie gegen das Symmetriegebot verstoße und eine unangemessene Benachteiligung darstelle.
"Das BGH hat entschieden, dass das Fehlen einer gleichzeitigen Verpflichtung des Versicherers zur Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen benachteiligt. Damit sind entsprechende Klauseln unwirksam", sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Mit dieser Grundsatzentscheidung hat der BGH eindeutig geklärt, dass diese oder auch ähnliche Klauseln unzulässig sind." Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Rentenfaktor abgesenkt wurde, sollten jetzt auf jeden Fall ihre Vertragsunterlagen prüfen. "Hat der Versicherer den Rentenfaktor auf Grundlage einer unzulässigen Klausel gekürzt, können Betroffene die Rücknahme der Kürzung und gegebenenfalls sogar Nachzahlungen bereits gekürzter Renten verlangen". Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unterstützt Verbrauche dabei mit einem Musterbrief.
Weitere Infos für Betroffene gibt es hier: Gerichte stärken Verbraucher:innen: Unwirksame Rentenfaktor-Klauseln fallen

