E-Roller (eScooter) sind nun ja seit Mitte Juni 2019 in Deutschland offiziell auf öffentlichen Straßen zulässig. Allerdings gibt es Regeln, an dies Fahrer gebunden sind. Wie teuer wird es eigentlich, wenn Leute mit nicht zugelassenen E-Rollern erwischt werden?
Elektrokleinstfahrzeuge, so heißen die E-Roller, benötigen eine Versicherung, um im öffentlichen Verkehrsraum benutzt werden zu dürfen. Diese Versicherung gibt es aber nur, wenn der eScooter eine allgemeine Betriebserlaubnis (Zulassung) des Kraftfahrtbundesamtes besitzt. Eine Liste der vom Kraftfahrtbundesamt zugelassenen E-Roller hatte ich im Blog-Beitrag Liste der vom Kraftfahrbundesamt zugelassenen E-Roller verlinkt.
Kaum zulassungsfähige E-Roller
Leider werden bisher noch nicht all zu viele Modelle mit einer solchen Zulassung im Handel angeboten. Ich hatte ja bereits im Blog-Beitrag Kaum zulassungsfähige E-Roller – Beschiss am Käufer das Problem thematisiert. Mir sind da in der Vergangenheit immer wieder nicht zugelassene, also unversicherte E-Roller aufgefallen. Speziell die Billig-Dinger bis 500 Euro besitzen keine Straßenzulassung.
Der Handel vertickt die Teile augenzwinkernd – kannste nur auf Privatgelände fahren, aber wer kontrolliert schon, wenn Du auf öffentlichem Grund fährst?' Und in Foren sind mir Leute aufgefallen, die bei Warnungen vor eScooter-Gefahren mit 'ich bin die ganze Woche mit dem eScooter von der Bahn zur Arbeit und nach Hause gefahren', es ist nichts passiert. Gleichzeitig wurde angegeben, dass man einen Mi Xiaomi M365 besitzt – das Fahrzeug besitzt keine Zulassung. Wie blond muss man eigentlich sein.
Welche Strafen drohen denn?
Manche Käufer meinten, so die Aussagen im Video, welches ich im Blog-Beitrag Kaum zulassungsfähige E-Roller – Beschiss am Käufer verlinkt habe, 'dass man die paar Ocken locker zahlt, interessiert doch keinen'. Nun ja, die Strafen und Gebühren für einen Bußgeldbescheid dürften manchen doch etwas schocken. Die Stuttgarter Zeitung hat hier einen Fall beleuchtet, wo ein 16 Jähriger mit einem Airwheel (Elektro-Einrad) erwischt wurde. Die sind in Deutschland nicht zugelassen – und so gab es gleich zwei Strafanzeigen (wegen Fahrens eines nicht zugelassenen Fahrzeugs, und wegen Fahren ohne Führerschein). Und weil der junge Mann minderjährig war, schaltete sich das Jugendamt ein und durchleuchtete die Familie.
Gut, ist jetzt ein spezieller Fall. Aber diese Webseite hat eine Liste mit Fällen aufgestellt, wo Geldbußen wegen des Verstoßes gegen die Pflichtversicherungsvorgabe und wegen fehlendem Führerschein (das Fahrzeug nicht in Deutschland zugelassen) aufgeführt sind. Die meisten Fälle betreffen aber Elektrokleinstfahrzeuge wie Hoverboards und Airwheels, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Da fallen schnell schon mal 100, 200, 500 Euro oder mehr an.
Die Benutzung eines unversicherten und nicht zulassungsfähigen E-Rollers dürfte sich in der gleichen Größenordnung bewegen. Es sind mindestens 70 Euro Geldbuße fällig (Fahren ohne Versicherung in Höhe von mind. 40 Euro wird noch oben drauf kommen – und einen Punkt in Flensburg gibt es auch). Die Webseite e-scooter.org/e-scooter-strafe/ (nicht mehr aufrufbar) hat einen Bußgeldkatalog der Verstöße zusammen getragen.
Und die Teile sind von weitem an dem fehlenden Versicherungskennzeichen zu erkennen. Weiterhin dürfte die Toleranz der Polizei und der Behörden, wegen der bisher festgestellten Verstöße sowie der sich ereigneten Unfälle gegen Null gehen. Also nochmals nachdenken, bevor man sich ein solchen 'Schnäppchen' zulegt.
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