Noch ein Nachtrag zum Jahresende, auf den ich kürzlich gestoßen bin. Der deutsche Bundesrat hat kurz vor Weihnachten 2025 einer Verordnung mit neuen Regeln zu eScootern zugestimmt. Nach einer Übergangsfrist, die 2027 endet, müssen die Fahrzeuge mit Blinkern ausgestattet sein.
Die Zahl der Unfälle mit Elektro-Scootern hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, schreibt die Bundesregierung in dieser Mitteilung. Laut Statistischem Bundesamt registrierte die Polizei in Deutschland im Jahr 2024 knapp 12.000 Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Das waren etwa 27 Prozent mehr als im Jahr zuvor (siehe auch den Beitrag Personenschäden durch eScooter-Unfälle 2024 um 26,7 % gestiegen). Um mehr Schutz und Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleistet, hat die Bundesregierung die Regelungen für E-Scooter angepasst.
Neue Fassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
Es wurden neue Fassungen der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften beschlossen. Der Bundesrat hat der Novelle mit kleinen Änderungen am 19.12.2025 zugestimmt. Die neuen Regelungen werden nach einer Übergangsfrist Anfang 2027 in Kraft treten.

(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)
Technische Anforderungen
Die technischen Anforderungen an die Fahrzeuge werden an neue sicherheitstechnische Erkenntnisse angepasst. So müssen beispielsweise neu zugelassene E-Scooter ab 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet werden. Das soll zu mehr Verkehrssicherheit beitragen. Auch höhere Sicherheitsanforderungen an die Batterien und eine Erweiterung der fahrdynamischen Prüfungen sind vorgesehen.
Die neuen technischen Regelungen sollen erst ab dem Jahr 2027 für Neufahrzeuge gelten. Ältere Fahrzeuge, die noch nicht die neuen Anforderungen erfüllen, können auch weiterhin genutzt werden. Die Übergangsfrist bis 2027 soll es den Herstellern ermöglichen, die Produktion ihrer Fahrzeuge an die neuen Anforderungen anzupassen.
Anpassungen an Radverkehr
Darüber hinaus werden die Regeln für E-Roller an den Radverkehr angepasst. So sollen Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen.
E-Scooter werden oft auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen rücksichtlos abgestellt, was zu Behinderungen führen kann. Deshalb hat die Bundesregierung auch hier nachgeschärft. Städte und Gemeinden bekommen nun mehr Befugnisse, sie können selbst Regelungen für das Abstellen von Miet-E-Rollern festlegen.
Grundsätzlich können Fahrräder und E-Scooter weiterhin auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden, wenn dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden.
Verwarngeld erhöht
Das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen wird an das für den Radverkehr angeglichen – und dadurch für den Regelfall von 15 Euro auf 25 Euro erhöht. Ebenfalls erhöht werden soll das Verwarnungsgeld für das Fahren mit mehreren Personen von 5 Euro auf 25 Euro.
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