Noch ein kleiner Nachtrag zum Thema "Verkehrsregeln für eScooter", wo es seit dem 1. April 2025 Änderungen gibt. Das Ganze ist an mir vorbei gegangen – ich bin durch Zufall bei Recherchen darauf gestoßen. Es geht um das Abbiegen an Ampeln sowie höhere Bußgelder.
Höhere Bußgelder
Zuerst das Bußgeld-Ding, denn hier liegt vieles doch im Argen. Hier beobachte ich "extrem junge" Fahrer, manche zu zweit auf dem eScooter, gelegentlich fehlt die vorgeschriebene, aber nur für zugelassene eScooter erhältliche, Versicherungsplakette, d.h. das Fahrzeug hat keine Zulassung des KBA, und es wird über den Fußgängerweg gebrettert, was das Zeug hält. Nun hat man zwei Tatbestände mit einem höheren Bußgeld belegt.
- Fahren auf Gehwegen kostet nun 25 Euro Bußgeld
- Slalom-Fahren mit dem eScooter darf mit 35 Euro Bußgeld geahndet werden.
Positiv ist, dass die Fahrer eines eScooters seit 1. April 2025 an einer Ampel, an der ein grünes Rechtsabbieger-Schild angebracht ist, bei roter Ampel abbiegen dürfen. Weiterhin dürfen Straßen und Wege, die auch Radfahrende befahren dürfen, mit dem eScooter genutzt werden.

(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)
Allerdings müssen die eScooter-Fahrer dabei Fußgänger besonders berücksichtigen und Schrittgeschwindigkeit fahren. Zudem gilt laut dieser Seite eine Übergangsfrist von einem Jahr für die neuen Regeln. In dieser Zeit sollen Kommunen Zeit haben, die Umsetzung zu prüfen und ggf. für den Radverkehr freigegebene Gehwegen oder Fußgängerzonen mit einem eScooter-Fahrverbot zu belegen. Eine ausführliche Erläuterung findet sich auch auf dieser Webseite.
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