Polizei findet immer noch eScooter ohne Versicherung

eScooterEs ist kaum zu glauben, aber die Polizei greift immer noch Elektrotretrollerfahrer auf, die auf nicht versicherten eScootern im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind. Hier mal wieder einige Fälle. Das gibt dann jeweils ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Elektrokleinstfahrzeuge (eScooter) brauchen sowohl eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE, Zulassung des Kraftfahrbundesamts) als auch eine Haftpflichtversicherung, um auf öffentlichen Flächen gefahren zu werden. Die Haftpflichtversicherung gilt für ein Jahr, kostet nur ein paar Euro (siehe Links am Artikelende) und beginnt immer am 1. März eines Jahres.

Polizei
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)

Eigentlich sollte es für die Leute kein Problem sein, ihre Fahrzeuge zu versichern (eScooter ohne ABE sind nicht versicherbar und dürfen auf öffentlichem Grund nicht gefahren werden). In den letzten Tagen sind mir erneut verschiedene Meldungen der Polizei unter die Augen gekommen, wo Leute ohne Versicherung auf Elektrotretrollern gestoppt wurden.

  • Polizeibeamte aus Kulmbach stoppten, am Dienstagabend, den 12. Mai 2020 einen 26-jährigen Mann mit seinem E-Scooter, der nicht zugelassen war. Der 26-Jährige fuhr dabei mit etwa 25 Stundenkilometern (das Teil hat keine ABE) und einem Kind zwischen den Beinen (grob fahrlässig und verboten) in Richtung der Streife und erweckte somit die Aufmerksamkeit der Beamten. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass für den Roller keine Versicherung bestand. Um die genaue notwendige Zulassung ermitteln zu können, wurde der Roller für die Erstellung eines Geschwindigkeitsgutachtens sichergestellt. Den Fahrer erwartet nun eine Strafanzeige wegen des Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
  • Am 7. Mai 2020 stoppten Polizisten aus Borken einen 37-Jährigen in Gronau. Dieser war gegen 09.10 Uhr auf der Bismarckstraße mit einem nicht zugelassenen und unversicherten E-Scooter  unterwegs. Die Polizeibeamten untersagten dem Gronauer die Weiterfahrt und fertigten eine Strafanzeige.
  • Am 9.5.2020 unterzogen Beamte der Polizeiinspektion Ingelheim gegen 16 Uhr den 25-jährigen Fahrer eines E-Scooters in der Neuen Mitte in Ingelheim einer Verkehrskontrolle. Hierbei wurde festgestellt, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz bestand, weswegen ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eröffnet wurde. Dem Mann aus Ingelheim wurde die Weiterfahrt untersagt.
  • Am 09.05.2020 um 21.50 Uhr kontrollierte die Polizei an der Elberfelder Straße in Hagen einen 20-jährigen auf einem E-Scooter. An dem Elektrokleinsfahrzeug waren keine Klingel, kein Rücklicht und kein Versicherungskennzeichen angebracht. Eine Versicherung für das Fahrzeug bestand nicht. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und es wird eine Anzeige gegen ihn vorgelegt.

So wie ich zwischen den Zeilen herauslese waren das wohl alles Elektrotretroller, die keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamts (KBA) hatten, also auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zulässig sind. Die Fahrzeuge sind auch nicht versicherbar.

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