Zittau: Mit schnellem eScooter ohne Versicherung gestoppt

PolizeiIm Osten der Republik scheinen die Leute es nicht so genau zu nehmen. Gerade wurde mal wieder ein eScooter-Benutzer von der Polizei gestoppt. Der Elektrotretroller war eindeutig zu schnell und auch ohne Versicherungskennzeichen. So fällt man natürlich sofort auf.

Ich bin über eine Meldung der Polizei auf diesen Vorfall aufmerksam geworden, der sich bereits am 29. Februar 2020 in Zittau ereignet hat. Ein 22-jähriger Tscheche war mit seinem eScooter in der Bahnhofstraße unterwegs. Die Brisanz: Das Fahrzeug war 30 km/h schnell, darf daher in Deutschland nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen als Elektrokleinstfahrzeug gefahren werden.

Polizei (Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)

Der Elektrotretroller war daher auch ohne Haftpflichtversicherung und der Fahrer hätte eine Fahrerlaubnis benötigt, die er nicht besaß. Denn nur E-Scooter bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit sind von einer Führerscheinpflicht befreit und ein Versicherungskennzeichen ist ohnehin Pflicht.

Bundespolizisten stoppten gegen 16:00 Uhr den Mann und beendeten vorerst seine Fahrt. Die Landespolizei ermittelt nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Dieser Beitrag wurde unter eScooter, Recht abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert