Wer Alkohol getrunken hat, sollte keinen E-Scooter benutzen und damit fahren. Das Unfallrisiko ist immens, selbst bei nüchternen Fahrern/Fahrerinnen. Gerade ist mir wieder eine Meldung der Polizei zu einer Alkoholfahrt untergekommen, wo der Fahrer alle Negativrekorde bezüglich Alkohol schlägt.
Das Ganze trug sich bereits am 8. Juni 2020 in der südlich von Frankfurt/M. gelegenen Stadt Mörfelden-Walldorf zu. Laut Pressemitteilung der Polizei stoppten Beamte der Polizeistation Mörfelden-Walldorf am Montagabend (08.06.) in der Bürgermeister-Klingler-Straße einen 33 Jahre alten Mann auf einem E-Scooter. Ich denke, der Fahrer war wegen seiner Fahrweise aufgefallen.
(Quelle: Pixabay, kostenlose Nutzung)
Ein Atemalkoholtest zeigte anschließend rund drei Promille an. Der 33-Jährige wurde vorläufig festgenommen und musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Sein unversicherter E-Scooter wurde von der Polizei sichergestellt. Den Mann erwarten nun Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter-Fahrer?
Nutzer von E-Scootern müssen sich in Deutschland wie Führer von Kraftfahrzeugen an die 0,5-Promille-Grenze halten. Ein striktes Alkoholverbot gilt sogar für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden und Fahrer unter 21 Jahren. Eine strafbare Trunkenheitsfahrt ist spätestens ab 1,1 Promille anzunehmen.
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