Ist ein eScooter in einen Unfall verwickelt, stellt sich die Frage für den Geschädigten, wie er an seine Entschädigung kommt. Kürzlich hat der deutsche Bundestag eine rechtliche Korrektur vorgenommen und eine verschuldensunabhängige Halterhaftung für Vermieter von eScootern beschlossen.
Es ist schnell passiert, ein eScooter fällt um und beschädigt ein parkendes Auto. Der Fahrer ist nicht mehr zu finden. Jemand stolpert über einen eScooter und verletzt sich. Wer zahlt den Schaden? Ein Fall aus Köln zeigt die bisherige schwierige Rechtslage. Ein umgekippter Leih-E-Scooter beschädigte ein geparktes Auto. Der Fahrzeughalter verlangte Schadensersatz vom Versicherer des Leihroller-Anbieters, verlor aber die Klage vor dem Landgericht Köln. Der letzte Benutzer war nicht feststellbar und es war auch unklar, ob er für den umgekippten eScooter und den Schaden überhaupt verantwortlich war (vielleicht hat ein Dritter das Fahrzeug umgestoßen).

(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)
Genau für solche Fälle hat der deutsche Bundestag eine Reform der Haftungsregeln für E-Scooter beschlossen. Künftig gelten für eScooter Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge, mit zwei Ausnahmen.
- Halter von eScootern müssen künftig unabhängig von einem eigenen Verschulden haften (das betrifft insbesondere die Verleiher dieser Fahrzeuge).
- Für Fahrerinnen und Fahrer eines eScooters gibt es eine Haftung wegen vermuteten Verschuldens. Nur wer nachweisen kann, dass er den Schaden nicht verschuldet hat, muss nicht für den entstandenen Schaden haften.
Der Schadensersatz wird dann von der Versicherung übernommen, die für eScooter ja gesetzlich vorgesehen ist. Die Haftpflichtversicherungen für eScooter könnten einige Euro teurer werden. Die Bundesregierung rechnet allerdings lediglich mit Mehrkosten im niedrigen einstelligen Eurobereich pro Jahr. Der Artikel hier hält noch einige Details zum Thema bereit.
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