Der Konzern Mondelez, der auch die Schokoladenmarke Milka im Programm hat, wurde von der Verbraucherzentrale wegen "Verbrauchertäuschung" verklagt. Der Hintergrund: Die Tafel Milka-Schokolade wurden von der Füllmenge von 100 auf 90 Gramm reduziert, die Packungsgröße aber gelassen. Ein Gericht in Bremen hat der Verbraucherzentrale Recht gegeben.
Das Urteil (Az. 12 O 118/25) des Landgerichts Bremen gegen Mondelez Deutschland ist mir bereits Mitte Mai 2026 untergekommen. Das LG Bremen urteilte, Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht darüber getäuscht werden, wenn Produkte bei gleichbleibender Verpackung weniger Inhalt enthalten.
Ich packe einfach weniger rein
Im konkreten Fall hatte Hersteller Mondelez bereits im Jahr 2025 die Füllmenge einiger Schokoladentafeln der Marke Milka von 100 auf 90 Gramm reduziert. Design und die Verpackungsgröße der Schokoladentafeln blieben gleich. Im Regal konnte man also nicht erkennen, ob die Tafel 90 oder 100 Gramm wog, und musste den Aufdruck mit der Gewichtsangaben lesen.
Für Käuferinnen und Käufer war die Änderung auf den ersten Blick daher kaum erkennbar. Außerdem wird die Mengenangabe im Regal häufig durch Umkartons verdeckt. Zwar ist die neue Füllmenge formal korrekt auf der Vorderseite der Schokoladentafeln angegeben, doch geht der Hinweis aus Sicht der Verbraucherzentrale im Gesamtbild der Verpackung unter, weil er nicht hervorgehoben ist. Die Verbraucherzentrale erhob daher Klage vor dem Landgericht Bremen.
Wiedererkennungseffekt überlagert tatsächliche Veränderung
In wesentlichen Punkten folgte des Gericht jetzt der Argumentation der Verbraucherschützer. Es führte in der Urteilsbegründung aus, dass eine Irreführung durch eine sogenannte relative Mogelpackung vorliege. Die Fehlvorstellung des Verbrauchers über die Füllmenge und damit eine Täuschung ergebe sich (nur) aus dem Vergleich mit dem früheren Produkt und nicht durch die Gestaltung der Verpackung.

Der Wiedererkennungseffekt der Verpackung überlagere die tatsächliche Veränderung des Inhalts. Von Verbraucherinnen und Verbrauchern könne nicht erwartet werden, bei ihnen bekannten Produkten stets akribisch die gesamte Verpackung zu studieren, um versteckten Preiserhöhungen der Hersteller auf die Spur zu kommen.
Nur die direkte Gegenüberstellung von alter und neuer Schokoladentafel zeigt, wie irreführend das Vorgehen von Mondelez ist. Während die Verpackung und das Design identisch sind, ist die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner geworden. Doch ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehlt: Die neue Nennfüllmenge des Produkts steht zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, doch diese Angabe wird oft von den Laschen der Kartons in den Supermarktregalen verdeckt. Der winzige Zahlenaufdruck wird so leicht übersehen.
Die Verbraucherschützer meinen: Wer weniger Ware in gleicher Verpackung anbietet, muss klar und unübersehbar darauf hinweisen. Wie berechtigt diese Forderung ist, zeigte sich bereits in unserem erfolgreichen Verfahren gegen das Unternehmen Upfield. Der Anbieter hatte die Füllmenge seines Produkts Sanella reduziert, ohne die Verpackung anzupassen. Das Gericht verlangte einen deutlich sichtbaren aufklärenden Hinweis über die geänderte Füllmenge (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2024, Az. 406 HKO 121/22).
Regeln von der Politik gefordert
Das Urteil gegen Mondelez stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei versteckten Preiserhöhungen. Wir gehen davon aus, dass es eine Signalwirkung auf die gesamte Branche haben wird. Unserer Auffassung nach sollten Hersteller vom Gesetzgeber zu verbindlichen Vorgaben bei schrumpfenden Packungsinhalten verpflichtet werden. Wir fordern einen Warnhinweis für Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate. Auch die Packungsgröße muss bei weniger Inhalt entsprechend kleiner werden.
Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke schamlos aus. Das beweisen hunderte Beschwerden zu den Tricksereien des Lebensmittelkonzerns, die bei uns in den vergangenen Jahren eingegangen sind. Milka-Produkte waren bereits mehrfach Mogelpackung des Monats. Die Milka Alpenmilch Schokolade von Mondelez haben Verbraucherinnen und Verbraucher sogar zur Mogelpackung des Jahres 2025 gewählt.


Milka ist es jetzt auch, die – verdientermaßen – massive Umsatzeinbrüche verzeichnet. Manchmal vergißt der doofe Kunde halt doch nicht…
Ich mochte Milka, habe aber seit der geänderten Packungsgröße nichts mehr gekauft.
Ritter Sport allerdings kommt derzeit mit derselben blöden Idee um die Ecke. Begründung wie immer: gestiegene Kosten. Allerdings hat die ach so arme Firma durchaus das Geld, um jede Firma, die ihre Ware quadratisch verpackt, vor Gericht zu zerren – wofür ich nicht mal ansatzweise Verständnis habe. So dämlich kann der Kunde gar nicht sein, um das nicht unterscheiden zu können.
Also fällt Ritter Sport auch weg.
Was man da Geld und Kalorien spart!
Tja, die 90g-Tafeln für 1,99 fanden offenbar so reißenden Absatz, dass ich sie gestern im Kaufland füt 79 Cent gesehen habe, da musste wohl etwas Bestand abgebaut werden… habe trotzdem keine gekauft, schmeckt nicht mehr wie früher.