eScooter müssen beim Fahren auf öffentlichen Straßen in Deutschland versichert sein. Kürzlich bin ich auf die Frage gestoßen, ob der Fahrer eines Elektrotretroller auch zwingend die Datenbestätigung mitführen muss, um diese bei einer Polizeikontrolle vorzeigen zu können?
Ich hatte mich bisher mit dem Thema Frage nie befasst – aber dann ist mir die Frage in einer internen Facebook-Gruppe untergekommen.

Was ist die Datenbestätigung für den E-Scooter?
Die Datenbestätigung wird vom Hersteller ausgestellt und bestätigt, dass der eScooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamts hat. Diese ist zur Anmeldung bei der Versicherung erforderlich, wobei man zudem noch die 14-stellige Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) mit angeben muss.

Was muss zum eScooter mitgeführt werden?
Nun zur Ausgangsfrage: Muss ich irgendwelche Papiere beim Fahren mit dem eScooter mitführen? Der wichtigste Kernsatz lautet: Es gibt eine Vorzeigepflicht, keine Mitführpflicht. Das bedeutet, wenn z.B. die Polizei darauf besteht, kann sie den eScooter Fahrer auffordern, die Unterlagen innerhalb von xx Tagen bei der Polizei vorzuzeigen (Quelle).
Wichtig ist lediglich, dass der Elektrotretroller eine gültige Versicherungsplakette hat und damit versichert ist. Auch die Versicherungsbestätigung muss daher nicht mitgeführt werden. Manche eScooter-Fahrer und Fahrerinnen machen sich aber ein Foto dieser Papiere und speichern dies auf dem Handy.
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