EU: Gibt's endlich wieder Erdbeermarmelade?

Es ist eine EU-Volte der besonderen Art: Wir dürfen bald wieder "Erdbeermarmelade" oder Aprikosenmarmelade im Geschäft kaufen. Der Brexit und einer EU-Revision sei Dank.

Eigentlich ist das Ganze ziemlich an mir vorbei gegangen, denn ich habe das Glück, für mein Frühstücksbrot weitgehend auf selbstgemachte Marmeladen zugreifen zu können. Im Moselfränkisch, was ich mit meiner Frau immer noch spreche, gibt es dann "Erdbeer-Guzien".

Erdbeer-Konfitüre im Handel

Aber jetzt, wo das Thema auf dem Tisch liegt: Im Geschäft gab es wirklich keine "Erdbeer-Marmelade" zu kaufen. Obige Anzeigen, die ich bei einer Suche gefunden habe, verwenden den Begriff "Konfitüre" oder "Fruchtaufstrich", nicht aber "Marmelade".

Der Hintergrund ist der Beitritt Großbritanniens zur EU im Jahr 1973. Die Briten kennen Marmelade, die traditionell nur aus Zitrusfrüchten hergestellt wird. In den Beitrittsverhandlungen bestanden die Briten darauf, dass der Begriff Marmelade nicht mehr für Konfitüren aus anderen Früchten verwendet werden durfte. Also hat man das Zeugs "Konfitüre" oder Fruchtaufstrich genannt. Ist mir gar nicht bewusst geworden – dachte, man hat eine neue Wortschöpfung kreiert.

Aber Großbritannien ist am 31. Januar 2020 per Brexit aus der EU ausgeschieden. Nun hat das Agrarministerium eine vor zwei Jahren geänderte EU-Richtlinie per Verordnung in deutsches Recht umgesetzt. Seit dem 14. Juni 2026 darf Konfitüre aus Früchten, und nicht nur aus Zitrusfrüchten, wieder als "Marmelade" im Verkauf angeboten werden.

Aber keine Verordnung ohne Regel: Um Verwechslungen mit Marmelade aus Erdbeeren oder Aprikosen zu vermeiden, ist Konfitüre aus Zitrusfrüchten gemäß EU-Recht nun als "Zitrusmarmelade" zu bezeichnen. Das Wort Zitrus durch durch den Namen der jeweils verwendeten Frucht ersetzt werden. Ich hatte diese Volte am Samstag im Radio gehört, bin dann aber auf diesen n-tv-Artikel gestoßen, der das Ganze erklärt.

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