Elektrotretroller waren ja nach der Freigabe in Deutschland zum 15. Juni 2019 das Hype-Thema des Jahres 2019. Ich hatte im Blog ja 2020 das Ende des Hypes vorausgesagt. Eine aktueller Artikel des Tüv Rheinland und eine Umfrage liefert nun neue Ergebnisse.
Ich hatte im Blog mehrfach, z.B. im Artikel eScooter-Sommermärchen: Ist der Hype Ende 2019 vorbei das Thema 'Hype' um die Fahrzeuge thematisiert. Zu viel Ärger mit Mietfahrzeugen, keine E-Scooter mit Straßenverkehrszulassung im Handel und viele Unfälle bestimmten bald das Negativbild in der Öffentlichkeit. Dann kam die Winterpause, wo die Verleiher Federn lassen mussten. Und es gab die Kontaktbeschränkungen während der Coronakrise, die das Geschäft der eScooter praktisch zum Erliegen brachte. Der Tüv hat nun einige Informationen zum Thema veröffentlicht.
#Verkehr „Störend": E-Scooter: Knapp die Hälfte der Deutschen will sie wieder loswerden https://t.co/Cyt5zhPHq7 via @faznet
— ➡️ TÜV Rheinland Newsroom ⬅️ (@tuvcom_presse) May 28, 2020
Civey-Meinungsumfrage
Das Meinungsforschungsinstitut Civey hat die E-Scooter in Sachen Beliebtheit unter Deutschen unter die Lupe genommen. Von Begeisterung für E-Scooter kann in Deutschland ein Jahr nach ihrer Zulassung für den Straßenverkehr keine Rede sein. Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey ist das Gegenteil der Fall. Die Kurzbotschaft: Nach einem Jahr E-Scooter in Deutschland ist die Akzeptanz sehr gering.
(Civey-Umfrage: Elektrotretroller und Straßenverkehr, Quelle: CiVEY)
Ein knappes Jahr nach Zulassung als "Elektrokleinstfahrzeuge" im Juni 2019 empfinden 50 Prozent der Menschen in Deutschland die Elektro-Tretroller im öffentlichen Straßenverkehr vor allem als störend, knapp 40 Prozent akzeptieren die Fahrzeuge. Noch deutlicher fällt das Ergebnis bei der Frage aus, ob E-Scootern die Zulassung für den Straßenverkehr wieder entzogen werden sollte: Während von den über 2.500 befragten Personen 47,4 Prozent dafür sind, dass den Elektro-Tretroller die Straßenverkehrszulassung entzogen werden sollte.
Und an die große Entlastung des Straßenverkehrs in den Innenstädten durch eScooter glauben die Leute auch nicht mehr.
Wichtig bei der Anschaffung
Beim Kauf eines E-Scooters ist unbedingt darauf zu achten, dass das Modell entweder über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes oder eine Einzelbetriebserlaubnis durch das örtliche Straßenverkehrsamt verfügt. "E-Scooter ohne eine solche Genehmigung oder Betriebserlaubnis dürfen nur als Spielgeräte auf Privatgrundstücken genutzt werden, sind aber für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen", sagt Jens Peuker, Zweiradexperte von TÜV Rheinland.
(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)
Elektrostehroller, die in den Zentren der Metropolen und Großstädte als Leihfahrzeuge bereitstehen, besitzen üblicherweise die erforderliche Genehmigung sowie die ebenfalls vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, erkennbar durch die Versicherungsplakette am Fahrzeug. Zur vorgeschriebenen technischen Ausstattung gehören eine Lichtanlage, Bremsen sowie eine Klingel.
Bedienung üben und am besten mit Helm fahren
Zur Vorbereitung auf die erste Fahrt sollte man die Gebrauchsanweisung genau lesen und auch befolgen. Wer die Handhabung und die Fahreigenschaften seines Elektrotretrollers kennt, fährt sicherer. "Mit dem E-Scooter zu fahren, gleicht im wahrsten Sinne des Wortes einem Balanceakt", erklärt Jens Peuker. "Selbst für geübte Radfahrer ist es ein ganz neues Gefühl. Die andersartige Lenkung und die kleinen Räder sind gewöhnungsbedürftig. Wir empfehlen: erst üben, dann losfahren. Doch zu allererst sollte immer ein Helm aufgesetzt werden." 54,3 Prozent plädieren für eine gesetzliche Helmpflicht beim Fahren eines Elektrotretrollers. Mehr Informationen gibt es in diesem Presseartikel des Tüv.
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