Gelsenkirchen: Aus für Leih-eScooter

eScooterDie Stadt Gelsenkirchen hat ein Verbot für eScooter ausgesprochen, die von gewerblichen Verleihern im Stadtgebiet angeboten wurden. Ab Samstag, den 20. April 2024, müssen die bisher von Firmen wie Bolt und Tier aufgestellten Elektrotretroller aus den öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt verschwunden sein. Eine entsprechende Bestätigung durch ein Verwaltungsgericht liegt vor.

In der Stadt Gelsenkirchen wurden, laut WDR, gut 350 Leih-Elektrotretroller durch die beiden Firmen Bolt und Tier für Kunden zur Ausleihe angeboten. Da die Leih-eScooter auf den Bürgersteigen und Plätzen der Stadt herum standen, hatte Gelsenkirchen deren Verleih verboten. WDR zitiert hier die Stadt, dass gestiegene Unfallzahlen mit den Fahrzeugen die Neuregelung nötig gemacht hätten. "Diese beschriebene Anonymität zur Nutzung eines Verleih-E-Scooters ist daher als Hauptursache dafür anzunehmen, dass Personen sich in Sicherheit wähnen, in Fällen von Fehlverhalten nicht ermittelt und belangt werden zu können".

E-Tretroller zur Ausleihe
(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)

Die beiden Firmen Bolt und Tier hatten gegen dieses Verbot vor dem Verwaltungsgericht  (VG) in Gelsenkirchen geklagt. Mit den im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschlüssen (Aktenzeichen: 2 L 444/24 und 2 L 495/24 ) vom 15. April 2024 lehnte das VG Gelsenkirchen die Anträge der zwei E-Scooter-Verleihfirmen ab, mit denen diese sich gegen Ordnungsverfügungen der Stadt Gelsenkirchen gewandt hatten.

In den Verfügungen hatte die Stadt den Unternehmen die von diesen beantragten Erlaubnisse zur Straßennutzung versagt und ihnen zugleich aufgegeben, die E-Scooter bis zum 20. April 2024 aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.

Das der Sache nach auf den vorläufigen Weiterbetrieb des E-Scooter-Verleihs gerichtete Begehren der Unternehmen auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen blieb ohne Erfolg, weil nicht glaubhaft gemacht worden ist, dass ein entsprechender Anspruch besteht. Es ist für das Gericht nicht erkennbar, dass die Entscheidung der Stadt, die Erteilung der Erlaubnisse von einer Identitätsprüfung der Nutzer abhängig zu machen, offensichtlich ermessensfehlerhaft ist und nur die Erlaubniserteilung einer ordnungsgemäßen Ausübung des der Stadt zustehenden Ermessens entspricht, heißt es im VG-Beschluss.

Darüber hinaus drohen den Unternehmen aus Sicht des Gerichts auch keine unzumutbaren, nicht mehr rückgängig zu machenden Nachteile. Die vorgetragenen finanziellen Einbußen reichen nicht aus. Drohende existenzielle Notlagen sind nicht geltend gemacht worden.

Hinsichtlich der von der Stadt verfügten Entfernung der E-Scooter aus dem öffentlichen Verkehrsraum überwiegt das öffentliche Interesse an einer sofortigen Erfüllung dieser aller Voraussicht nach rechtmäßig ausgesprochenen Verpflichtung allein deshalb, weil die öffentlichen Verkehrsflächen ohne die erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse genutzt werden und es nicht offensichtlich ist, dass den Unternehmen ein Anspruch auf Erlaubniserteilung zusteht.

Gegen die Entscheidungen kann Beschwerde erhoben werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet, heißt es im Beschluss. Damit ist Gelsenkirchen nach der französischen Hauptstadt Paris (siehe Tschüss: Paris aber jetzt ohne Miet-E-Scooter) eine weitere Kommune, die Leih-Elektrotretroller verbietet. Die Benutzung privater eScooter ist in Gelsenkirchen natürlich weiterhin erlaubt.

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