Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern nimmt seit Jahren deutlich zu. Viele Betroffene bleiben bislang auf den Kosten sitzen, weil sie nicht nachweisen können, wer schuld ist. Das wird sich ändern, so eine mir vorliegende Mitteilung. Sharing-Anbieter und Halter, aber auch Fahrer und Fahrerinnen der eScooter sollen künftig in Zweifelsfällen haften.
Mir ist das Thema kürzlich auf Facebook über nachfolgend gezeigten Post untergekommen, der die neue Gesetzesinitiative der deutschen Bundesregierung aufgreift.

Die Zahl der Unfälle mit Elektro-Scootern hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, schreibt die Bundesregierung in dieser Mitteilung. Laut Statistischem Bundesamt registrierte die Polizei in Deutschland im Jahr 2024 knapp 12.000 Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Das waren etwa 27 Prozent mehr als im Jahr zuvor (siehe auch den Beitrag Personenschäden durch eScooter-Unfälle 2024 um 26,7 % gestiegen). Um mehr Schutz und Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleistet, hat die Bundesregierung die Regelungen für E-Scooter angepasst. Dies hatte ich bereits im Beitrag eScooter: Neue Verkehrsregeln kommen ab 2027 zum Jahresende 2024 aufgegriffen.
Neues Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung
Gemäß der Pressemitteilung Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr der Bundesregierung heißt es, dass seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15. Juni 2019 der Gebrauch von elektrischen Tret- und Stehrollern (E-Scootern) im Straßenverkehr stetig zugenommen hat. Waren von der Versicherungswirtschaft im Jahr 2020 noch 180 000 versicherte E-Scooter gemeldet, lag deren Zahl 2023 bereits bei 990 000. Das ist erst einmal positiv zu sehen.
Aber die durch E-Scooter geschaffenen Gefahrensituationen schlagen sich leider auch in steigenden Unfallzahlen nieder. Das Statistische Bundesamt registrierte einen deutlichen Anstieg der Beteiligten an Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen – von 5 860 im Jahr 2020 auf 12 509 im Jahr 2024 (siehe auch meine obigen Ausführungen).
Parallel dazu nimmt auch die Zahl der von solchen Unfällen geschädigten Dritten zu: Während die Versicherungswirtschaft im Jahr 2020 noch 1 150 Drittschäden regulierte, waren es im Jahr 2024 bereits 5 000 Schadensfälle.

(eScooter, Symbolbild, Quelle: Pexels, Magda Ehlers, freie Nutzung)
Nach bisher geltendem Recht sind E-Scooter als langsam fahrende Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 Kilometern in der Stunde gemäß § 8 Nummer 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) von der nach dem StVG geltenden verschuldensunabhängigen Haftung des Fahrzeughalters und der Haftung des Fahrzeugführers aus vermutetem Verschulden ausgenommen.
Einschlägig ist damit allein die deliktsrechtliche Haftung nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gemeint. Für Geschädigte ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen deshalb häufig schwierig, weil sie weder die Identität des Fahrers noch dessen Verschulden feststellen und nachweisen können.
Daher hat das Bundeskabinett einen Entwurf für eine Änderung der Gesetzgebung auf den Weg gebracht. Der Entwurf schlägt eine Änderung der Haftungsprivilegierung vor. Für Elektrokleinstfahrzeuge gelten damit künftig die verschuldensunabhängige Halterhaftung nach § 7 Absatz 1 StVG und die Haftung des Fahrzeugführers aus vermutetem Verschulden gemäß § 18 Absatz 1 StVG.
Konkret sollen Sharing-Anbieter als Halter der eScooter, und auch andere Halter (private Besitzer eines eScooters) künftig haften – unabhängig davon, ob ein eigenes Fehlverhalten vorliegt oder nicht. Auch Fahrerinnen und Fahrer werden stärker in die Pflicht genommen: Sie haften künftig für einen Unfall, wenn sie ihre Unschuld nicht nachweisen können. Konkret heißt dies, dass die betreffende Haftpflichtversicherung, die für das Fahrzeug abgeschlossen wurde, die Regulierung übernehmen muss. Deckt sich auch mit der Einschätzung hier. Das soll die Durchsetzung von Ansprüchen Geschädigter aus einem Unfall erleichtern.
Ähnliche Artikel
E-Roller, was man über eScooter wissen muss
E-Roller: Die wichtigsten eScooter-Regeln im Überblick
Betrunken eScooter fahren: Führerschein weg!
Jung und verliebt: E-Roller zu zweit fahren
Nicht versicherte eScooter, ein Problem, sagt die Polizei
Ups: E-Scooter ohne Zulassung mit gefälschtem Kennzeichen – strafbar?
Verkehrsverbände und ADAC warnen vor eScooter-Risiken
Personenschäden durch eScooter-Unfälle 2024 um 26,7 % gestiegen
Kommt ein Gehweg-Parkverbot für Miet-eScooter?
Neue Verkehrsregeln für eScooter seit April 2025
Wie praxistauglich sind eScooter eigentlich?
Mit eScooter liegen geblieben? Wie zuverlässig sind die Dinger?
eScooter: Merkwürdiger Gel-Rand am Hinterrad
Fertigungsmängel und Probleme bei gekauften E-Scootern?
Elektronik-Ausfälle bei E-Scootern – Einzelfall oder breites Problem
Verarbeitungsqualität bei E-Scootern: Kennzeichenhalter abgebrochen

