Schwerkranke Menschen können Cannabis auf Rezept erhalten, so dass eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen möglich ist. Theoretisch ist also alles klar, praktisch gibt es Lieferengpässe, so dass nicht jeder Patient seine Cannabis-Medikamente erhält.
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Um die in Bausparverträgen enthaltenen Klauseln sind schon viele Prozesse geführt worden. Eine Klausel, die Bausparkassen nach 15 Jahren die Möglichkeit gibt, den Vertrag zu kündigen, ist nach einem neuen Gerichtsurteil unwirksam. 
