Fahrer von Elektrotretrollern (eScootern) leben bzw. fahren gefährlich. Immer wieder hört man von schweren (und gelegentlich von tödlichen) Unfällen mit diesen Fahrzeugen. Gerade ist mir wieder so ein Fall untergekommen, bei dem der Betroffene wohl unverschuldet in den Unfall geriet und mit kleineren Blessuren sowie einigen Materialschäden davon kam.
Problem beim eScooter ist, dass die Dinger mit bis zu 20 km/h schon arg schnell sind (zumindest bei einem Sturz), und andererseits von anderen Verkehrsteilnehmern nicht immer gesehen werden. Genau das ist wohl auch im aktuellen Fall passiert.
Der obigen Beschreibung nach, hat der Betroffene Glück gehabt. Er wurde wohl von einem entgegen kommenden Auto auf dem Radweg angefahren. Der Betroffene trug einige Schürfwunden und Prellungen davon, berichtet aber, dass sowohl der E-Scooter als auch seine Smartwatch als auch sein Smartphone beeinträchtigt bzw. kaputt seien. Er fragt dann nach dem Vorgehen in diesem Fall.
Bei unstrittigem Verlauf des Unfalls und geklärter Schuldfrage trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die betreffenden Schäden. Problematisch könnte ggf. der Nachweis sein, dass Smartphone und Smartwatch beim Unfall Schaden nahmen. Aber in diesem Zusammenhang sind mir sofort Fragestellungen aufgefallen, die in den Kommentaren zu obiger Meldung aufkamen – und so manchem "forschen männlichen E-Scooter-Piloten" rechtlich das Genick brechen könnten:
- War der eScooter getunt und damit schneller als die zulässigen 20 km/h? Im aktuellen Fall war das Gefährt wohl nicht manipuliert – aber eine der beliebtesten Fragen in einschlägigen E-Scooter-Gruppen ist "wie kriege ich das Teil schneller als 20 km/h". In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis und die gegnerische Versicherung könnte Ersatzansprüche mit dem Hinweis auf ein nicht zugelassenes Fahrzeug abwimmeln.
- War der eScooter ordnungsgemäß versichert? Mir fallen immer wieder Leute auf, die mit einem nicht versicherten Elektrotretroller durch die Botanik fahren. Auch wenn eine Versicherung vermutlich berechtigte Ansprüche wegen eines unversicherten E-Scooters nicht abweisen kann, könnte der Schuss für Betroffene nach hinten losgehen. Kommt die gegnerische Versicherung drauf, dass das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß versichert war, könnte sie den Fahrer ggf. wegen Schäden am gegnerischen Fahrzeug vorsorglich in Regress nehmen. Dann hat der Halter des nicht versicherten Fahrzeugs das Problem, dass er die Forderungen rechtlich selbst abwehren müsste.
- War der Fahrer des eScooters alkoholisiert? Trat im aktuellen Fall wohl auch nicht auf – aber viele Unfälle passieren, weil Leute mit Alkohol im Blut auf dem Elektrotretroller unterwegs sind. In diesem Fall wird die gegnerische Versicherung einen Teilschuld auf den verunfallten Fahrer abwälzen.
Alle genannten Punkte dürften für den Fahrer des eScooters, auch wenn er keine Schuld am Unfall hatte, generell in Schwierigkeiten bringen. Denn alle drei Punkt stellen Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen dar, die von der Polizei an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden und entsprechende Verfahren nach sich ziehen. Solche Ereignisse zeigen wieder einmal, auf welch dünnem Eis manche E-Scooter-Fahrer unterwegs sind – und die "mir doch egal, mir passiert nix"-Haltung böse ins Auge gehen kann.
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